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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hubertus Höcherl GmbH

 

1. Für unsere sämtlichen Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Stillschweigen gilt nicht als Annahme. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten die nachfolgenden Bedingungen auch für künftige Geschäfte zwischen ihm und uns, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
 

2. Die Preise der Angebote und Auftragsbestätigungen sind freibleibend.
Ab dem 30. Tag nach Fälligkeit der Rechnung sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

 

3. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit Absendung ab Erfüllungsort auf den Kunden über.

 

4. Jede Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde, der Kaufmann ist, seinen handelsrechtlichen
Rügepflichten unverzüglich nachgekommen ist. Mängel eines Teils der Ware können nicht zu
Beanstandungen der ganzen Lieferung führen.

 

5. Die auf Lieferscheinen angegebenen Gewichte sind Messwerte aus einer frei programmierbaren Zusatzeinrichtung.
Die geeichten Messwerte können eingesehen werden.

 

6. Wir haften bei anfänglichem Unvermögen, verschuldeter Unmöglichkeit, Zusicherungen, Verzug und für Ansprüche aus Produkthaftung. Für Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung haften wir im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die nicht wesentlich sind, dann nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig gehandelt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Beachtung für die Durchführung des Vertrages unentbehrlich sind. Schadensersatz ist der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden sind nicht ersatzfähig, es sei denn, der Ersatz von mittelbaren Schäden wurde ausdrücklich zugesichert. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Vertragsbedingungen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz und aus Verschulden bei Vertragsschluss. Bei Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB ist die Haftung - sofern sie nicht ausgeschlossen ist - auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, ist die Hubertus Höcherl GmbH bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.

 

7. Die Lieferung aller Kaufgegenstände erfolgt bis zur restlosen und endgültigen Bezahlung sämtlicher, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen, wenn der Kunde Unternehmer ist, auch der zukünftigen aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen, unter Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten. Dies gilt gegenüber dem Kunden, der Unternehmer ist, auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zur Sicherung der im vorstehenden Absatz genannten Forderungen an uns abgetreten. Hat der Kunde mit seinem Kunden eine Kontokorrentabrede getroffen, so wird bereits jetzt der kausale und anerkannte Saldo aus diesem Kontokorrentverhältnis abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterbearbeitung, zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf im oben genannten Sinne auf uns übergeht.

Der Kunde ist zur Einziehung von Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist. Auf Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr nominaler Wert die zu sichernden Forderungen um 15 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

Der Kunde trägt die mit dem Eigentum, dem Besitz und dem Erwerb des Kaufgegenstandes verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftungen, Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten. Er haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden sowie für verschuldeten oder zufälligen Untergang oder Beschädigung der Kaufsache. Jegliche an dem Kaufgegenstand eingetretene Schäden oder dessen etwaiger Verlust wird er uns unverzüglich anzeigen.

 

8. Für alle Lieferungen und vertraglichen Leistungen beider Vertragspartner ist Erfüllungsort Bad Iburg. Für alle Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich das Amtsgericht Bad Iburg oder das Landgericht Osnabrück zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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